Wartung Heizung

Gründe für eine Heizungswartung


  1. Vermeidung von hohen Heizkosten durch Verunreinigungen
  2. Gewährleistung von Sicherheit der Hausbewohner
  3. Verlängerung der Lebensdauer der Anlage
  4. Aufrechterhaltung der energetischen Qualität (§11 Abs. 3 EnEV)
  5. Sicherung des Garantieanspruchs bei neuen Anlagen
  6. Vermeidung von umweltschädlichen Abgasen durch ungereinigte Anlagen
  7. Vorbeugung gegen plötzlichen Heizungsausfall
  8. Gewährleistung von Kostenübernahme durch Versicherung bei Folgeschäden

Auf die Regelmäßigkeit kommt es an

Einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt für die Heizungswartung gibt es nicht. Da eine Heizungsanlage aber drei bis fünf Monate im Jahr unter Volllast läuft, sollte eine Heizungswartung regelmäßig erfolgen. Ein guter Zeitpunkt für die Wartung einer Heizung ist der Sommer. Ist es bereits sehr früh dauerhaft warm, bietet sich auch das späte Frühjahr an. Auf jeden Fall sollten Sie die Heizung noch vor Beginn der nächsten Heizsaison warten lassen.

Was passiert bei einer Heizungswartung?

Die Heizungswartung besteht aus zwei Teilen: der Inspektion sowie der Wartung selbst. Dabei stellen wir zunächst den Ist-Zustand der Heizungsanlage fest. Aus den Ergebnissen leiten wir den Handlungsbedarf ab. Die Wartungsarbeiten stellen den Soll-Zustand der

Heizungsanlage sicher. Unter Umständen müssen einzelne Komponenten ausgetauscht werden. In diesem Falle ist von der sogenannten Instandhaltung die Rede, die den Soll-Zustand wiederherstellt. Nach den erfolgten Prüfungs- und Instandhaltungsarbeiten bekommen Sie von uns ein Wartungsprotokoll ausgehändigt. Darin werden alle durchgeführten Leistungen abgebildet.

Gesetzliche Vorgaben für die Heizungswartung

Rechtlich gesehen sind zwei Dinge zu berücksichtigen: die Abgaswerte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV) sowie die Bestimmungen durch die Energieeinsparverordnung (EnEV). Vor allem bei den Heizkesseln für Gas, Öl und Holz, die mit einer Verbrennung arbeiten, müssen die Grenzwerte der Abgase und damit der Schadstoffe eingehalten werden. Daneben sehen die EU-Richtlinien eine regelmäßige Überprüfung vor.

Eigentümer aufgepasst

Die Verantwortung für die Heizungswartung liegt immer beim Anlagenbesitzer. Dies ist in der EnEV festgehalten. § 11 ist an dieser Stelle hervorzuheben, der sich um die Aufrechterhaltung der energetischen Qualität dreht. Darin heißt es, dass Bestandteile, die einen wesentlichen Einfluss auf den Wirkungsgrad der Anlage haben, regelmäßig zu warten sind. Zeitliche Intervalle oder genaue Termine sind hingegen nicht festgehalten.

Vereinbaren Sie für Ihre Heizungswartung gleich einen Online-Termin mit uns.